Elektrogerätehersteller aufgepasst!

Bis zum 30.06.2022 sind Hersteller von Elektrogeräten (B2C UND B2B) verpflichtet, bei der stiftung ear ein Rücknahmekonzept zu hinterlegen. In diesem Konzept ist unter anderem genau zu beschreiben, wie der Kunde die Entsorgung beauftragen kann und welche Erstbehandlungsanlage dafür zuständig ist. Wird diese Frist nicht berücksichtigt, droht den Herstellern Widerruf der gesamten Registrierung. Es gilt: Ohne Registrierung ist der Verkauf verboten.

Sollten Sie als Hersteller von Elektrogeräten aus dem Medizin-, Labor- und Optikbereich Fragen zu diesem Thema haben, beraten wir Sie gerne unter 0800 225 526 3 oder per Mail unter equipment@enretec.de

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