Mit enretec sicher in den Ruhestand
Wir kümmern uns um Deine Praxisauflösung
Bevor Du in den wohlverdienten Ruhestand gehen kannst, steht noch die Praxisauflösung auf Deiner To-Do-Liste.
Viele Geräte in Deiner Zahnarztpraxis werden bei Auflösung und/oder Praxisübergabe zu Abfall – medizinische Altgeräte in den meisten Fällen sogar zu kontaminiertem Abfall! Der Gesetzgeber gibt Dir hier als Abfallbesitzer strenge Vorgaben, wie und vor allem durch wen die Entsorgung abzuwickeln ist. Daher Vorsicht vor vermeintlich kostengünstigen und augenscheinlich unkomplizierten Entsorgungswegen.
Kontaminierte Altgeräte wie Behandlungseinheiten, Röntgengeräte, Steris, RDGs etc. gehören nicht auf den Schrottplatz!
Durch wen hat die Entsorgung zu erfolgen?
Durch eine Erstbehandlungsanlage. Das sind die Experten, wenn es um die manuelle Zerlegung und Behandlung Deiner kontaminierten Praxisgeräte geht:
- Amalgamabscheider
- Röntgengeräte
- Behandlungseinheiten
- Autoklaven / Steris
- Absauganlagen & Kompressoren
- Kleingeräte (z.B. Ultraschall, Pulverstrahlgeräte)
Zertifiziert?
Ja! Aber Vorsicht: Nicht jede Zertifizierung erlaubt die Behandlung und Fraktionierung von kontaminierten Medizingeräten. Hier gilt es bei der Wahl Ihres Entsorgers genau hinzuschauen. Einen Blick in das Zertifikat sollte Dir jedes seriöse Entsorgungsunternehmen ohne Weiteres gewähren, am besten auf der Homepage öffentlich zur Verfügung stellen. Transparenz schafft Vertrauen.
Händische Zerlegung?
Unbedingt: Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kontamination nicht verschleppt und auf nachgelagerte Entsorgungswege übertragen wird.
Nachweis über eine ordnungsgemäße Entsorgung notwendig?
Da es sich in den meisten Fällen um kontaminierte Altgeräte handelt, also um gefährlichen Abfall, ist ein Nachweis mit Mindestangaben wichtig. Insbesondere Informationen zum Hersteller, Gewichtsangaben und Abfallschlüsselnummern sowie spezielle Seriennummern sollten auf Deinem Entsorgungsbeleg zu finden sein.
Bitte denke daran, dass Du bestimmte Altgeräte, zum Beispiel Röntgengeräte, bei Deiner zuständigen Behörde sogar abmelden musst. Durch Vorlage des Entsorgungsbeleges und Angabe der Seriennummer ist bei Abmeldung eine eindeutige Zuordnung Deiner Zahnarztpraxis zum Gerät gesichert. Dann hast Du die Pflicht als Praxis voll und ganz erfüllt.
enretec ist Dein kompetenter Partner!
Wir, als zertifizierte Erstbehandlungsanlage, beraten Dich umfassend hinsichtlich richtiger Entsorgung und begleiten Dich durch den gesamten Abwicklungsprozess. Eine ausführliche Dokumentation in Form des Entsorgungsnachweises mit allen relevanten Informationen zum Medizingerät rundet die Entsorgung ab – sicher, gesetzeskonform und – der Umwelt zuliebe – unter strenger Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben!