Was ist eigentlich so wichtig an dem Entsorgungsnachweis?

Für welche Abfälle gibt es Entsorgungsbelege?

Ein Entsorgungsnachweis nach Nachweisverordnung ist grundsätzlich für gefährliche Abfälle wie Amalgamreste und Abscheidegut, Röntgenchemikalien und schwermetallhaltige Abfälle (z. B. Batterien) erforderlich.

 Für herkömmliche Elektroaltgeräte benötigen Sie gemäß § 2 Abs. 3 ElektroG keinen Entsorgungsbeleg. Im Falle von alten Röntgengeräten und Amalgamabscheidern ist das anders. Hier benötigen Sie eine Bescheinigung über die fachgerechte Entsorgung.

 Die selbstständig, ordnungsgemäß durchgeführte Entsorgung Ihres Röntgengerätes müssen Sie als Betreiber zudem an die zuständige Behörde (Stiftung EAR) melden. Für die EAR benötigen Sie diverse Angaben, die Sie von einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen erhalten. 

 Wie lange muss der Entsorgungsnachweis aufbewahrt werden?

Für die Aufbewahrung der Entsorgungsnachweises für Röntgenchemikalien und schwermetallhaltige Abfälle gilt eine Frist von 3 Jahren. Den Beleg über die Entsorgung Ihrer Amalgamabfälle sollten Sie gemäß Abwasserverordnung jedoch mindestens 5 Jahre aufbewahren. So gehen Sie auch, in Anbetracht diverser anderer Prüffristen, wie etwa der Amalgamabscheiderprüfung, auf Nummer sicher.

 Den Nachweis für die Entsorgung von Röntgengeräten sollten Sie ebenfalls mindestens 3 Jahre in Ihren Unterlagen belassen.

 Die zuständigen Behörden können übrigens im Einzelfall auch längere Fristen für die Aufbewahrung der Entsorgungsnachweise anordnen.

 Warum sind Entsorgungsbelege wichtig für die Praxisbegehung?

Die Entsorgungsnachweise werden vor allem dann wichtig, wenn bei Ihnen eine Praxisbegehung ins Haus steht. Denn bei der Begehung werden nicht nur Hygienemaßnahmen und Aufbereitungsprozesse Ihrer Zahnarztpraxis und die Einhaltung der Medizinprodukterichtlinien geprüft, sondern auch die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Praxisabfälle. Um auf Verlangen alle Belege und Nachweise vorzeigen zu können, sollten Sie deshalb alle notwendigen Dokumente gut sortiert aufbewahren.

 Werden bei der Begehung durch die Behörden Mängel festgestellt, können diverse Konsequenzen auf Sie zukommen. Je nach Ausmaß der Mängel müssen Sie in der Folge mit speziellen Auflagen, Bußgeldern oder sogar einer Einschränkung der Praxistätigkeit bzw. einer Praxisschließung rechnen.

 Was muss der Entsorgungsnachweis beinhalten?

Es werden unter anderem Daten zum Abfallerzeuger sowie zur Herkunft, Menge und Beschreibung des Abfalls abgefragt. Die hier geforderte Angaben zu den Werten Ihres Abfalls können Sie mit Ihrem Entsorgungsspezialisten durchgehen. Dieses Formular belegt die ordnungsgemäß durchgeführte Entsorgung der einzelnen Abfälle von der Praxis bis zur endgültigen Beseitigung.

Sollten Sie noch offene Fragen zu dem Thema haben, beraten wir Sie gerne! 0800 805 432 1