Alte Behandlungsstühle korrekt entsorgen

Das Elektrogerätegesetz (ElektroG) schreibt unter anderem vor, wie mit Dentalgeräten umzugehen ist, die entsorgt werden sollen: In § 10 Abs. 1 ist eindeutig festgelegt, dass diese separat zu erfassen sind. Das gilt für ausgediente Behandlungseinheiten genauso wie für dentale Leuchten oder Hand- und Winkelstücke. Doch warum ist das so?

 Entsorgungsrisiko Amalgamreste!

Ein Behandlungsstuhl und alle anderen Elektrogeräte aus der Praxis beinhalten regelmäßig kontaminierte Bestandteile, die von einem spezialisierten Entsorger entnommen werden müssen. Zudem stellen die in den Stühlen verbauten Amalgamauffangbehälter eine Kontaminationsgefahr dar. Häufig befinden sich hier noch Amalgamrückstände, die bei unsachgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangen können.

 Deswegen sollten Sie die Entsorgung Ihrer alten Behandlungseinheiten und Elektrogeräte immer in die Hände von spezialisierten Entsorgungsbetrieben wie der enretec geben. Bei uns werden Ihre Geräte von Fachpersonal händisch auseinandergenommen und die Einzelteile entsprechend dem Entsorgungskreislauf zugeführt. 

 Wer haftet für das Altgerät?

Entsorgen Sie als Praxisinhaber Ihre Altgeräte nicht fachgerecht, können Sie in die Haftung genommen werden. Bei sogenannten historischen Altgeräten, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, sind Sie nach ElektroG als Abfallerzeuger allein für die Entsorgung verantwortlich und müssen die Kosten hierfür vollständig übernehmen. Zur Entsorgung dürfen Sie die Geräte jedoch nur zertifizierten Erstbehandlungsanlagen wie der enretec überlassen. Ist die zu entsorgende Behandlungseinheit jünger, sind die jeweiligen Hersteller und Händler dazu verpflichtet, Ihnen eine Rückgabemöglichkeit für Ihr Altgerät anzubieten.

 Was ist bei der fachgerechten Entsorgung zu beachten?

Wir von enretec sind im Sinne des ElektroG offiziell berechtigt, die Erstbehandlung von elektronischen Altgeräten zu übernehmen. Das heißt, zum Beispiel Flüssigkeiten aus den Geräten zu entfernen und gefährliche Bauteile, sowie mit Amalgamresten verunreinigte Bestandteile fachgerecht zu demontieren. Das ist vorgeschrieben, bevor die Altgeräte weiterer Verwertungs- bzw. Beseitigungsmaßnahmen zugeführt werden dürfen. Alle betroffenen Bauteile werden also von uns entsprechend separiert und die Elektronik wird gesondert entsorgt.

 Was gehört in einen Entsorgungsbeleg?

In Deutschland besteht eine Nachweispflicht für die Entsorgung von Elektroaltgeräten aus Praxen genauso wie von gefährlichen Abfällen (z. B. Entwickler- und Fixierflüssigkeiten oder Amalgamabfälle). Hierfür müssen von Abfallerzeuger und Abfallentsorger die Menge, die Anzahl, die Abfallschlüsselnummer und das Datum der Entsorgung ausgefüllt werden. Zwingend erforderlich bei der Entsorgung von alten Behandlungseinheiten ist unter anderem die Angabe der Gerätemerkmale sowie der Seriennummer auf dem Formblatt. Nur so kann ein Gerät eindeutig zugeordnet werden.

 Warum ist der Entsorgungsbeleg so wichtig

Bei uns erhalten Sie stets einen detaillierten Entsorgungsnachweis mit den Merkmalen des Altgerätes wie der Gerätenummer. Den Beleg sollten Sie mindestens drei Jahre aufbewahren, um ihn auf Verlangen den Behörden vorzeigen und die fachgerechte Entsorgung belegen zu können. Gerade im Rahmen einer Praxisbegehung werden die Entsorgungsbelege immer häufiger überprüft.

Sollten Sie noch Fragen diesbezüglich haben, oder andere Entsorgungswünsche, rufen Sie uns einfach an unter 03304 3919 500. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!