So musst Du als Praxisinhaber Elektrogeräte entsorgen

Praxisinhaber sind verpflichtet, die medizinischen Elektrogeräte aus der Praxis am Ende ihrer Nutzungsdauer ordnungsgemäß zu entsorgen. Und zwar nicht einfach auf dem nächstgelegenen Schrottplatz. Für Ihre kontaminierten Praxisgeräte gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, die Sie beachten müssen. Denn Sie haften für Ihre Praxisgeräte auch bei deren Entsorgung.

Hinsichtlich der anfallenden Mengen an Elektroschrott belegt Deutschland im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze. Jedoch werden nur ca. 40 Prozent dieses Abfalls pro Jahr hierzulande getrennt erfasst und fachgerecht aufbereitet. Darum wurde vor einigen Jahren das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verabschiedet, das die Vermeidung von Abfällen aus Elektroaltgeräten und die umweltgerechte Entsorgung fördern soll. Darin beschrieben sind unter anderem die Pflichten für die Besitzer von Elektroaltgeräten.

Elektroaltgeräte nicht im Restmüll entsorgen

Generell gilt: Sie dürfen Elektroaltgeräte niemals zusammen mit Restmüll oder Sperrmüll entsorgen oder einfach zum nächstbesten Schrottplatz bringen. Stattdessen ist je nach Art und Einsatz der Geräte eine spezielle Entsorgung erforderlich, die nur spezialisierte und zertifizierte Anlagen leisten können.

Dentalgeräte nicht auf Recyclinghöfe und oder Schrottplätze

Medizinische Elektroaltgeräte, die ausschließlich in Ihrer Praxis zum Einsatz kommen, über Recyclinghöfe zu entsorgen ist hingegen (auch) verboten. Gemeint sind hier insbesondere Behandlungseinheiten, dentale Leuchten oder Kleingeräte.

Auch Schrottplätze verfügen i.d.R. nicht über das notwendige Wissen im Umgang kontaminierter Praxisgeräte, was jedoch essenziell für Sie als Praxisbetreiber ist: Sollten Schrottplätze dennoch Ihre Praxisgeräte annehmen, erkennen diese potenziell kontaminierte Abfälle nicht und entsorgen Ihre Praxisgeräte dann als Misch- oder Elektroschrott. Nur ein kontaminiertes Bauteil eines medizinischen Elektrogerätes könnte die gesamte Abfallcharge des Schrottplatzes durch die maschinelle Zerkleinerung verunreinigen und unbrauchbar machen. Solch eine Aufbereitung ist sehr kostspielig und vom Abfallverursacher, also von Ihnen als Praxisbetreiber, zu tragen.

Dentalgeräte müssen nach ihrer Nutzung zu einem spezialisierten Entsorgungsunternehmen

Bei der fachgerechten Entsorgung medizinischer Elektrogeräte durch ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen wie der enretec GmbH, werden elektrische Dentalgeräte nach Typen getrennt, demontiert und kontaminierte Bauteile manuell entnommen. So schreibt es das ElektroG seit vielen Jahren vor.

Bei der enretec wird Ihnen bei der fachgerechten Entsorgung medizinischer Elektroaltgeräte außerdem ein entsprechender Entsorgungsbeleg ausgehändigt. Dieser unterliegt der Aufbewahrungspflicht und muss auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden können. Hier sind unter anderem bestimmte Gerätemerkmale, wie die Seriennummer oder Modell- und Herstellername verzeichnet. Schrottplätze können Ihnen ein Beleg mit den geforderten gerätespezifischen Informationen nicht ausstellen.

Daher Vorsicht bei der Wahl des Entsorgers: Nur wenige Entsorgungsfachbetriebe sind spezialisiert auf Elektroaltgeräte aus der Medizinbranche und verfügen über das notwendige Knowhow, kontaminierte Bauteile fachgerecht zu entnehmen und diese vollständig aufzubereiten. 

Entsorgungsmöglichkeiten

Für alle Elektroaltgeräte mit Kaufdatum ab dem 13. August 2005 ist der jeweilige Hersteller nach § 19 Abs. 1 ElektroG dazu verpflichtet „eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen, um die Altgeräte zu entsorgen.“ Die enretec GmbH ist seit vielen Jahren eine spezialisierte Rückgabestelle namhafter Hersteller der Dentalindustrie.

Bei Geräten, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, handelt es sich um sogenannte historische Altgeräte. Hier sind Sie als Praxisbetreiber für die Suche einer geeigneten Rückgabestelle und deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.

Das ElektroG verlangt, dass Sie diese Altgeräte einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage übergeben. Erstbehandlungsanlagen gelten dann als zertifiziert, wenn sie sich jährlich durch einen Umweltgutachter zertifizieren lassen und die technische Eignung und rechtmäßige Durchführung der Behandlung bestätigt wurde.

Bevor Sie daher ein Entsorgungsunternehmen mit der Entsorgung beauftragen, sollten Sie daher prüfen, ob für die Erstbehandlungsanlage, in der Ihr Elektroaltgerät entsorgt werden soll, ein gültiges Zertifikat vorliegt in dem auch die Formulierung auftaucht „zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG“. Nur diese Formulierung im Zertifikat schützt Sie als Praxisbetreiber vor möglichen Haftungsfragen nach der Entsorgung Ihrer Elektroaltgeräte.

Fachhandel und Entsorger helfen Ihnen

Bei Fragen oder Problemen mit der Elektroaltgeräte-Entsorgung können Sie sich jederzeit an Ihren dentalen Fachhändler wenden. Er steht Ihnen genauso mit Rat und Tat zur Seite, wie die enretec GmbH: Ihr erfahrener und zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für sämtliche Praxisabfälle.