Spritzen entsorgen – worauf musst Du achten?
Expertenschätzungen zufolge erleidet medizinisches Personal in Deutschland pro Jahr rund 500.000 Nadelstichverletzungen. Sie zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen der Mitarbeiter im Gesundheitswesen und können für die Betroffenen eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung darstellen. Häufige Ursache ist laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die unsachgemäße Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen. Sie werden entweder nicht direkt nach dem Gebrauch entsorgt oder es stehen keine bzw. zu wenige geeignete Abfallbehälter zur Verfügung.
Fatalerweise werden teilweise auch immer noch falsche Informationen und Handlungsempfehlungen kommuniziert, wonach spitze und scharfe Gegenstände in alten Kanistern entsorgt oder in feste Massen eingebettet („eingegipst“) werden können. Doch derartige Maßnahmen sind längst nicht mehr zulässig und bergen ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko. Die Gegenstände können die zu dünnen Behälterwände durchstoßen oder aus dem Gips herausragen.
Zudem macht die Biostoffverordnung (BioStoffV) seit 2013 ganz klare rechtliche Vorgaben zur Entsorgung von Kanülen, Skalpellen und Gegenständen mit ähnlichem Verletzungsrisiko. Seitdem ist die Verwendung von speziellen Behältern gesetzlich verpflichtend. Sorgt der Praxisinhaber nicht für die Einhaltung der Richtlinien und es kommt zum Ernstfall – haftet er.
Was sagen Biostoffverordnung und RKI?
Die BioStoffV regelt die Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen in § 11 Abs. 4 wie folgt: „Spitze und scharfe medizinische Instrumente sind nach Gebrauch sicher zu entsorgen. Hierzu hat der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeiten Abfallbehältnisse bereitzustellen, die stich- und bruchfest sind und den Abfall sicher umschließen […und…] eindeutig als Abfallbehältnisse erkennbar sind.“
Das RKI wird in seiner „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ sogar noch konkreter und ergänzt die Bedeutung der richtigen Behälter für die Entsorgungswege außerhalb des Praxisbetriebes: „Abfälle von gebrauchten spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten […] müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, fest verschlossen, sicher vor unbefugtem Zugriff bereitgestellt, transportiert und entsorgt werden. Die sichere Umhüllung muss bis zur Übergabe in das Sammelbehältnis für zu entsorgende Abfälle gewährleistet sein (z. B. Presscontainer).“
Verantwortung gegenüber Dritten
Denn nicht nur das Praxispersonal oder etwa Reinigungskräfte in der Praxis sind durch eine unsachgemäße Entsorgung gefährdet. Nach Verlassen der Praxis kommen verschiedene Mitarbeiter der Transport- und Entsorgungsbetriebe mit den spitzen und scharfen Gegenständen in Berührung. Mitunter werden dentale Abfallbehälter händisch sortiert. Hier entsteht also ein akutes Verletzungsrisiko für diese Personen.
Weitere Vorgaben der Spritzen-Entsorgung
Seit 2013 ist neben dem „Eingipsen“ auch das „Recapping“ verboten. Laut § 11 Abs. 3 BioStoffV hat „der Arbeitgeber […] sicherzustellen, dass gebrauchte Kanülen nicht in die Schutzkappe zurückgesteckt werden“. Ein Zurückstecken ist maximal dann zulässig, wenn eine Mehrfachanwendung des medizinischen Instruments erforderlich ist. Aber auch nur dann, wenn sich die Schutzkappe, zum Beispiel mithilfe spezieller Spritzenhalter, mit einer Hand zurücksetzen lässt.
Die Vorgaben sehen darüber hinaus vor, dass die Sammlung der spitzen und scharfen Gegenstände direkt „am Anfallort“ erfolgen soll. Die Sammelbehälter sollten sich demnach möglichst im Behandlungsraum befinden. Eine Abstreifvorrichtung zum Entfernen der Kanülen von Injektionsspritzen erleichtert das Abwerfen in den Behälter.
Spritzen entsorgen über enretec
Damit Sie sich, Ihre Mitarbeiter und alle am Entsorgungsprozess Beteiligten ausreichend schützen können, bieten wir Ihnen eine große Auswahl an stich- und bruchfesten Sammelbehältern für Spritzenabfälle, Skalpellklingen, Glasampullen sowie sonstige scharfe und spitze Gegenstände. Sie alle verfügen über eine Vorrichtung zum Abstreifen von Kanülen und sind auch als kombinierte Behälter für mit Blut und/oder Sekret behaftete Stoffe, wie Tupfer, Mullbinden und Einweghandschuhe, erhältlich.
Übrigens entsorgen wir Ihre Spritzenabfälle nicht einfach nur, sondern wir führen sie einer Weiterverwertung zu. Denn für uns spielt das Thema Nachhaltigkeit seit Jahren eine große Rolle. So werden bei uns dentale Abfälle, wo immer möglich, ressourcenschonend entsorgt. Und aus Ihren gebrauchten Spritzen wird in speziellen Anlagen thermische Energie gewonnen.