Übersicht

Mit Einführung der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 wurde ein weiterer Meilenstein zum Schließen von Produktkreisläufen, zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen und somit auch zur Ressourcenschonung gesetzt.

Die Verordnung setzt bereits bei der Produktkonzeption der Hersteller von Gütern und Waren an. Diese sind im wesentlich für die Art, Menge und Beschaffenheit von Verpackungsabfällen verantwortlich. Im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung müssen die Hersteller bereits bei dem in Verkehr bringen Ihrer Güter und Waren für die Rücknahme und Entsorgung Ihrer verschiedenen Verpackungsabfälle selbst aufkommen. Das heißt sie müssen kostenfreie Rückgabemöglichkeiten schaffen und die Kosten der ordnungsgemäßen Entsorgung tragen.

Die Verpackungsverordnung musste immer wieder novelliert werden, um Unklarheiten zu beseitigen und Lücken zu schließen.

Mit der aktuellen 5. Novellierung der Verpackungsverordnung, die im Wesentlichen zum 01.01.2009 in Kraft trat, ging ein Ruck durch Deutschland. Denn erstmals gibt es nun einen Anschlusszwang an einen sog. Systembetreiber für alle Hersteller, die Verkaufsverpackungen in den Geltungsbereich der Verordnung in Verkehr bringen. Darüber hinaus, müssen alle Hersteller unter Berücksichtigung von Schwellenmengen im Rahmen einer Vollständigkeitserklärung gegenüber der örtlich zuständigen IHK Ihre Verpackungsmengen und – flüsse offen legen.

Ziel ist es Trittbrettfahrern einen Riegel vorzuschieben, da diese langfristig zu einem untragbaren Defizit bei den Dualen Systemen und zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hätten.

Auch ist es im Rahmen der 5. Novelle erstmals möglich mit der Erfüllung seiner Pflichten aus der Verpackungsverordnung einen Dritten zu beauftragen.

Aus diesem Anlass heraus und auf Anfrage des Verbandes der Deutschen Dentalindustrie (VDDI) haben wir für die Hersteller und Vertreiber aus dem medizinischen Bereich eine komfortable Lösung erarbeitet, die diese weitestgehend von den Pflichten aus der Verpackungsverordnung entlastet.